• Auerbach, Gerinnesanierung

  • Ausbau Pumpwerk Baffles

  • Arbeit eines Bibers

  • Böschungsabtrag Rietaach

  • Drainagebegehren Oberriet

  • Drainagen fräsen Isenriet, Kriessern

  • Drainagen fräsen Langmad, Marbach

  • Durchlass Ochsengasse neu erstellt

  • Faschinen beim Brendenbach

  • Holzerei beim Windschutz

  • Unterhalt Kiessstrasse

  • Pumpwerk Baffles, Retentionsbecken

  • Team Melioration der Rheinebene

  • Sammler Kesselbach, Altstätten

Gesetz

sGS 633.3 Gesetz über die Melioration der Rheinebene und die Errichtung eines Arbeitsbeschaffungskontos

Das Gesetz über die Melioration der Rheinebene ist seit 1941 in Kraft. Die Melioration umfasst in der Talebene:

  • die Entwässerung
  • Güterzusammenlegung
  • Bau von Weganlagen
  • die Schaffung von landwirtschaftlichen Siedlungen (Mel- Gesetz 633.3, Art. 2)
  • die Verbauung von Wildbächen

Mit diesen, von 1942 bis 1962 realisierten Massnahmen, konnte die Rheinebene von Sumpf und Riet in trockenes, fruchtbares Land umgewandelt werden.


Für detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen der Melioration der Rheinebene, folgen sie bitte dem Link zu der Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen.